Ablauf
Wir therapieren unsere Patienten in den meisten Fällen einmal wöchentlich für 45 Minuten in Einzeltherapie. Angepasst an die individuellen Bedürfnisse und die Verordnung der Ärzte auch für 30 oder 60 Minuten pro Therapieeinheit, mehrmals in der Woche oder bei Hausbesuchen. Die Therapiedauer ist abhängig vom Störungsbild des Patienten. Bei einigen Patienten endet die Therapie erfolgreich nach 10 Therapiestunden, andere Störungen erfordern eine mitunter jahrelange, intensive Betreuung.
Termine
Die Terminvereinbarung ist telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular möglich. In Kinderarzt-, Hausarzt- und HNO-Arzt-Praxen, oder auch in oder Kieferorthopädischen Praxen, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung (einem Rezept ähnlich), die Sie bitte zum ersten Termin mitbringen. Auch relevante Arzt- und Therapieberichte, Diagnosen und Testergebnisse bringen Sie bitte zu diesem Anamnesegespräch mit. Wir führen eine differenzierte Diagnostik durch, erstellen und erläutern Ihnen unseren Therapieplan und beraten Sie über das weitere Vorgehen. Achtung: Eine Verordnung ist ab Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig, sollte also zeitnah zum ersten Termin ausgestellt werden.
Kosten
Sie sind gesetzlich krankenversichert?
Die Therapiekosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sind Sie über 18 Jahre alt, sind wir verpflichtet, pro Verordnung eine Rezeptgebühr von 10 Euro sowie eine Zuzahlung von 10 % zu erheben. Sind Sie zuzahlungsbefreit, bestätigen Sie uns das bitte mit Ihrer Karte.
Sie sind privatversichert oder Selbstzahler?
Sie bringen zum ersten Termin ein Privatrezept Ihrer Arztpraxis mit und wir schließen mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. In diesem weisen wir Ihnen die anfallenden Kosten aus. Anschließend erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie einreichen, um die Kosten von Ihrer Versicherung erstattet zu bekommen. Ob, und in welcher Höhe dies geschieht, ist von Ihrem Vertrag abhängig.